Grundsätzliches zur Verhaltenstherapie
In Deutschland sind derzeit drei Therapiemethoden von den Krankenkassen für die Behandlung anerkannt: Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch orentierte Psychotherapie. Die Verhaltenstherapie konzentriert sich hierbei auf die Erarbeitung von Veränderungen auf kognitiver Ebene und der Verhaltensebene. Vor dem Hintergrund der eigenen Lebengeschichte werden Probleme mit relevanten Erlebnissen in Zusammenhang gebracht und wiederkehrende Verhaltensmuster identifiziert. Der therapeutische Ansatz beinhaltet eine Veränderung der Beurteilung der Situation, um diese besser bewältigen zu können. Diese neuen Verhaltensweisen werden im therapeutischen Prozess erprobt, um sie dann im alltäglichen Leben umzusetzen.
Wie läuft eine Therapie ab?
Das Erstgespräch dient zum Kennenlernen und zur allgemeinen Orientierung. Damit beginnt die Probatorik. In der Probatorik wird beiderseits die Entscheidung getroffen, ob eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist und eine Verhaltenstherapie bei der bestehenden Problematik sinnvoll und zielführend sein kann. Krankenkassen bezahlen Therapien bei "Störungen von Krankheitswert", d.h. es besteht ein deutlicher Leidensdruck sowie eine Einschränkung der Belastbarbeit im privaten und beruflichen Leben, die durch eine psychische Störung verursacht ist.
Bitte achten Sie darauf, ob die "Chemie stimmt". Sie sollen sich gut aufgehoben fühlen in der Therapie. Aber: Therapie funktioniert nicht nach den normalen Regeln des Miteinanders und ist häufig herausfordernd. Also geben Sie bei Schwierigkeiten nicht auf, sondern sprechen Sie Irritationen und Probleme an.
Gesetzlich Versicherte
Seit dem 1.4.2017 gab es einige Änderungen:
Der Erstkontakt findet in der Sprechstunde statt. Diese dient der Diagnostik und Abklärung, welche Behandlung zu empfehlen ist. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ohne Antrag bis zu 12 Stunden Akutbehandlung oder nach Probatorik und Antrag 24 Stunden Kurzzeittherapie bzw. 60 Stunden Langzeittherapie, sofern in den letzten zwei Jahren keine Psychotherapie der gleichen Fachrichtung (Verhaltenstherapie) durchgeführt wurde. Der Antrag wird gemeinsam vorbereitet und von mir erstellt: Er beinhaltet ein Modell zur Entwicklung der Störung, dafür relevante Ereignisse aus Ihrem Leben und erklärt, welche Faktoren zur Erstehung und Aufrechterhaltung der Problematik beigetragen haben und weiter beitragen. Weiterhin werden gemeinsam Therapieziele definiert und ich erarbeite dafür einen Therapieplan. Für den Antrag wird außerdem ein Konsiliarbericht Ihres Hausartzes oder Psychiaters benötigt, um eine körperliche Verursachung der Symptomatik auszuschließen.
Privat Versicherte
Bei privat Versicherten sind die Leistungen vom gewählten Tarif abhängig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wieviele Stunden übernommen werden und wie die Antragsformalien gestaltet sind. Als Beihilfeberechtigter sind meist die Bedingungen der Beihilfe ausschlaggebend, in diesem Fall kontaktieren Sie bitte auch Ihre zuständige Beihilfestelle.
Beratung / Coaching / Supervision als Selbstzahler
Wenn Sie eine Beratung/ Coaching/ Supervision oder auch eine Therapie außerhalb der Kassenleistungen wünschen, kontaktieren Sie mich bitte diesbezüglich.